Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 der Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Zinsen und Dividenden erhöht.
Ihr Freistellungsauftrag
Erhöhung des Sparerpauschbetrages per 01.01.2023
Bis 31.12.2022 | Ab 01.01.2023 | |
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Einzelpersonen | 801 Euro | 1.000 Euro |
Zusammenveranlagte | 1.602 Euro | 2.000 Euro |
Per 01.01.2023 passen wir die Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an:
Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bzw. von 1.601 Euro bei uns freigestellt?
Dann werden diese Beträge automatisch auf 1.000 Euro / 2.000 Euro angepasst. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.
Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
Dann erhöhen wir die Freistellungsbeträge per 01.01.2023 um 24,844 Prozent.
Beispiel: Ihr über 300 Euro gestellter Freistellungsauftrag wird per 01.01.2023 auf 374,53 Euro erhöht.
Sie haben Fragen oder möchten Ihren Sparerpauschbetrag anders aufteilen?
Bitte sprechen Sie Ihren Kundenberater*in an, ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag einfach online oder reichen Sie uns einen aktualisierten Auftrag ein.