Corona-Soforthilfen von Bund und Land

Die Richtlinie zur Corona-Soforthilfe des Landes Niedersachsen wird zum 31. März 2020 wieder auslaufen und durch zwei neue Richtlinien ersetzt. Die bisher gestellten Anträge behalten ihre Gültigkeit.

1.  Die Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung um und richtet sich an Solo-Selbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen in zwei Stufen:

  • 9.000 € mit bis zu 5 Beschäftigten und
  • 15.000 € mit bis zu 10 Beschäftigten.

Die Förderung dient zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (Saldo Einnahmen minus Ausgaben).

2. Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich als Landesförderung an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten:

  • bis 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und
  • bis 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Die neue Antragsstellung soll nach Angaben der NBank im Laufe dieser Woche (KW15) möglich sein.