Das Vertreteramt

Alles rund um die Interessenvertreter unserer Mitglieder

Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam. Das ist das Prinzip unserer genossenschaftlichen Bank. Damit sind wir rechtlich selbstständig und – insbesondere
durch unsere aktiven Mitglieder – eng mit der Region verbunden. Die gewählten Vertreter übernehmen dabei zusätzliche Verantwortung und werden in die grundsätzlichen
Entscheidungen unserer Bank eingebunden.

Unsere Vertreter entscheiden unter anderem über:

  • die Verwendung des Bilanzgewinns
  • die Mitglieder des Aufsichtsrates
  • die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats
  • die Feststellung des Jahresabschlusses
  • die Änderung der Satzung

Gute Gründe, Vertreter zu sein:

  • Aktiv mitgestalten: Sie haben Stimmrecht in der Vertreterversammlung und sind beteiligt an der Zukunft der Volksbank Niedersachsen-Mitte eG.
  • Entscheidungen für die Region: Sie sorgen dafür, dass unsere Region und Ihr Wohnort gefördert werden durch Sport-, Kultur- und Sozialsponsoring.
  • Eingebunden in ein starkes Netzwerk: Sie treffen interessante Menschen aus der Region, knüpfen neue Kontakt.
  • Ganz nah dran: Sie bekommen Informationen aus erster Hand und sind früher und besser informiert als alle anderen.
  • Gemeinsamer Austausch: Sie erfahren Wichtiges rund um Ihre Bank in Veranstaltungen mit Experten und Fachleuten.

Häufige Fragen

Wie viele Vertreter hat die Volksbank Niedersachsen-Mitte eG?

Die Satzung besagt, dass pro 100 Mitglieder ein Vertreter gewählt werden muss. Daher werden 390 Vertreter benötigt.

Was ist die Vertreterversammlung??

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. Während der Vertreterversammlung werden die Vertreter vom Vorstand über die aktuelle Entwicklung der Bank informiert. Außerdem können Sie als Vertreter Ihre Fragen direkt an den Vorstand und Aufsichtsrat stellen.

Wie bringe ich mich als Vertreter ein?

Sie stimmen in der Vertreterversammlung über wichtige Beschlüsse ab: Zum Beispiel über die
Feststellung des Jahresabschlusses oder die Verwendung des Bilanzgewinns. Neben der Mitbestimmung haben Sie als Vertreter in den Vertretergesprächen die Gelegenheit zum Informations- und Gedankenaustausch.

Wie werden die Vertreter gewählt?

Alle vier Jahre wählen unsere Mitglieder ihre Vertreter. Dieses findet in der Regel auf regionalen Wahlveranstaltungen statt, aber auch eine andere Art der Durchführung (z. B. in unseren Geschäftsstellen) ist möglich.