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Ein älterer und ein jüngerer Mann im Wald

Technische Fusion 2024

Fragen zu IBAN und Konto-Umstellung

Betrifft NUR Kundinnen und Kunden der ehemaligen Volksbank eG, Syke!

IBAN, Konto & Karten

Kann es passieren, dass durch die Änderung meiner IBAN Zahlungen nicht ausgeführt werden?
  • Alle Buchungen, die noch an Ihre alte IBAN gehen, werden mindestens zwei Jahre lang automatisch weitergeleitet. In vielen Fällen informieren wir Ihre Vertragspartner auch direkt über Ihre neue IBAN.

    Wichtig:  Bitte benutzen Sie selbst nur noch Ihre neue IBAN. Im OnlineBanking ist sie bereits gespeichert und wird bei Überweisungen automatisch verwendet.

Was geschieht mit regelmäßigen Zahlungen wie Lastschriften und Daueraufträgen?
  • Diese Zahlungen werden weiter wie gewohnt ausgeführt. Nach und nach sollten Sie jedoch auf die neue IBAN umstellen.

    • Große Institutionen und Unternehmen (z.B. Strom-, Rundfunk-, Telefon-Anbieter, Deutsche Rentenversicherung usw.) informieren wir automatisch für Sie. Eine Übersicht stellen wir Ihnen in dieser Übersicht zur Verfügung. Diese wird weiter aktualisiert.
    • Wenn ein Unternehmen nicht in der Liste steht, informieren Sie es bitte selbst. Dafür haben Sie mindestens zwei Jahre Zeit. Nutzen Sie bei Bedarf gerne dieses Formular.
    • Ihre Daueraufträge stellen wir für Sie um.
Wer informiert meine Zahlungspartner bei Gutschriften?
  • Bitte informieren Sie Ihre Zahlungspartner - zum Beispiel Ihren Arbeitgeber oder Mieter u.a. - selbst über Ihre neue IBAN. Mindestens in den nächsten zwei Jahren werden alle Geldeingänge automatisch Ihrer neuen IBAN zugeordnet.

Was muss ich bei Amazon, Netflix, PayPal & Co. beachten?
  • Wenn Sie Ihre Bankverbindung bei Streamingdiensten wie Netflix oder Spotify, bei Zahlungsdiensten wie Paypal oder in Online-Shops wie Amazon oder eBay gespeichert haben, ändern Sie Ihre IBAN bitte selbst in Ihrem Nutzerkonto. Wenn Sie dort Ihre Kreditkarte angegeben haben, müssen Sie nicht ändern. Ihre Zahlungen funktionieren weiter wie bisher.

Kann ich weiterhin wie gewohnt mit meiner Kreditkarte bezahlen?
  • Bei Ihrer Kreditkarte ändert sich nichts – egal ob sie die Karte beim Einkaufen vor Ort oder im Internet einsetzen. Das gilt auch, wenn Sie diese als Zahlungsmittel online hinterlegt haben – z.B. bei Online-Shops oder Streamingdiensten. 

Muss ich die IBAN-Meldung zur Auszahlung öffentlicher Mittel anpassen?
  • Sie haben die Möglichkeit, die IBAN Ihres Zahlungsverkehrskontos an das Bundeszentralamt für Steuern für die Auszahlung von öffentlichen Geldern zu übermitteln. Ggf. haben Sie in diesem Zuge Ihre alte IBAN dort hinterlegt. Über das OnlineBanking oder die VR-Banking App können Sie Ihre hinterlegte IBAN beim BZSt aktualisieren.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?
  • Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater.

Ich bin Kunde bei beiden Instituten

Ich bin Mitglied bei beiden Volksbanken. Was passiert jetzt?
  • Wir führen Ihre Mitgliedschaften automatisch zusammen und informieren Sie über die neue Anzahl Ihrer Anteile bei der Volksbank Niedersachsen-Mitte. Es gilt ab der rechtlichen Fusion auschließlich die Satzung der Volksbank Niedersachsen-Mitte.

Ich habe Konten bei beiden Banken. Was passiert jetzt?
  • Zunächst ändert sich für Sie nichts. Nach und nach fassen wir doppelte Kundendaten zusammen. In diesem Zusammenhang werden wir Sie persönlich informieren. Sie müssen nichts tun - wir kümmern uns darum.

Ich nutze das OnlineBanking bei beiden Banken. Wie geht das zukünftig?
  • Sie melden sich für beide OnlineBanking-Zugänge über die Seite www.volksbank-niedersachsen-mitte.de an. Ihre Zugangsdaten (Alias oderVR-NetKey und PIN) bleiben vorerst gültig. Solange Ihre Kundendaten noch nicht zusammengeführt sind, müssen Sie sich weiterhin mit getrennten Zugangsdaten anmelden.

Infos für Firmenkunden

Was ist wichtig bei Zahlungsverkehrsprogrammen?
  • Für Nutzer der Zahlungsverkehrsprogramme Profi cash, VR-NetWorld, SFirm sowie StarMoney stellen wir Fusionsassistenten in der Software zur Verfügung. Beim Start der Anwendung erscheint der Fusionsassistent zur Umstellung der IBAN.  

    Weitere Programme werden aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Anbieter nicht automatisiert umgestellt. Bitte ändern Sie in den Einstellungen des Programmes die IBAN eigenständig. Weitere Unterstützung erhalten Sie beim Hersteller der Software.

    Einige Links zu den Hilfeseiten der entsprechenden Softwareanbieter häufig genutzter Zahlungsverkehrsprogramme haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Ich nutze EBICS. Was ist zu beachten?
    • Führen Sie mit Unterstützung des Fusionsassistenten (diesen Assistenten wird es für Profi cash, StarMoney und SFirm geben) die Umstellung auf die neue IBAN durch. Ihre neue IBAN erhalten Sie mit einem separaten Schreiben.
    • Wenn bei der ersten Kommunikation nach der technischen Fusion mit uns in Ihrer Software neue Bankschlüssel angezeigt werden, müssen diese von Ihnen mit „OK“ oder „Ja“ akzeptiert werden. Ab jetzt ist ausschließlich eine Kommunikation mit neuer Bankverbindung möglich.
Was mus ich bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der für mich Zahlungsaufträge ausführt oder Kontoinformationen abruft, beachten?
  • Bitte beachten Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater mit Anbindung an Servicerechenzentren (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec), dass Sie ihm die geänderten Zahlungsdaten möglichst zeitnah zur Verfügung stellen. Ab dem 23.09.2024 können nur noch Aufträge eingereicht und Kontoinformationen abgerufen werden, wenn die IBAN im Service-Rechenzentrums-Programm umgestellt wurde.

Kann ich meine vorhandenen Rechnungsformulare mit der alten IBAN noch benutzen?
  • Wenn die IBAN in Ihren Briefbögen und Formularen fest eingedruckt ist, können Sie die Bestände aufbrauchen. Bis auf Weiteres werden alle Buchungen mit der alten IBAN automatisch weitergeleitet. Bei einer Neubestellung denken Sie bitte an die Anbringung der neuen IBAN.

Ich bin Einreicher von Lastschrifteinzügen oder Zahlungspflichtiger bei Firmenlastschriften. Was muss ich beachten?
  • Für Sie ergeben sich keine Änderungen, insbesondere ergeben sich keine Änderungen an dem Lastschriftmandat. Sollte einer Ihrer Kunden, von dem Sie einziehen, sein Konto bei der bisherigen Volksbank eG, Syke haben, sollten Sie demnächst die neuen Bankverbindungsdaten hinterlegen. Mit dieser Umstellung haben Sie Zeit.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?
  • Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater.