Aktuell werben immer mehr Unternehmen für den Immobilienteilverkauf, sie wenden sich dabei insbesondere häufig an ältere Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, bei denen aufgrund der Rentensituation und der allgemeinen Wirtschaftslage das Geld knapper ist, als noch vor einigen
Jahren.
Liebe Mitglieder, Kundinnen und Kunden!
Wir haben eine wichtige Information zum Thema: Immobilien-Teilverkäufe
Bitte informieren Sie sich genau zu diesem Thema!
Hinweis!

Der Alteigentümer bleibt zwar alleiniger Nutzer der Immobile, zahlt allerdings ein Nutzungsentgelt für den verkauften Teil. Für alle anstehenden Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen muss der Teilverkäufer ebenfalls weiterhin allein aufkommen. Und wer die Immobilie später verkaufen will, muss erneut mit hohen Gebühren rechnen. Die Teilaufkäufer sichern sich zudem durch eine Wertsicherungsklausel ab. Das Risiko einer stagnierenden oder sogar negativen Wertentwicklung trägt damit ausschließlich der Immobilienbesitzer.
- Sowohl diverse Verbraucherzentralen als auch die BaFin warnen jedoch vor den Teilverkauf-Modellen einiger Anbieter.
- Die komplexen, umfangreichen Verträge und hohen Kosten machen das Finanzierungsmodell nicht unbedingt zur idealen Lösung.
- Bevor man sich für einen Teilverkauf entscheidet, sollte unbedingt eine umfassende Rechtsberatung und eine genaue Vertragsprüfung erfolgen.
- Geteiltes Eigentum erfordert die Klärung vieler Detailfragen. So muss zum Beispiel genau geregelt werden, welche Rechte und Pflichten die jeweiligen Vertragspartner haben.
Warum sich der Immobilien-Teilverkauf nicht lohnt?
Was sind die Haken?
Wir haben Ihnen Informationsmöglichkeiten zusammegestellt:
In den meisten Fällen ist ein Immobiliendarlehen zudem günstiger als ein Immobilien-Teilverkauf.
Wir helfen gerne dabei, alle vorhanden Möglichkeiten auszuloten. Besteht zum Beispiel Finanzbedarf aufgrund energetischer Sanierungen, haben wir für Sie die staatlichen Förderprogramme im Blick.
Wir stehen gerne jederzeit für Informationen und eine persönliche Beratung zur Verfügung.