Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes

Seit 02.04.2020 besteht die Möglichkeit der Beantragung der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“. Antragsberechtigt sind Kleine Unternehmen und Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte) sowie Soloselbstständige.


Mit der neuen Förderung wird ein Fehlbetrag, der sich aus den geschätzten Einnahmen und dem laufenden Sach- und Finanzierungsaufwand der nächsten drei Monate ergibt, gefördert.


Die Förderung ist wie folgt gestaffelt:

 

  • bis zu 9.000 Euro: bei bis zu 5 Beschäftigten
  • bis zu 15.000 Euro: bei bis zu 10 Beschäftigten
  • bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
  • bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten


Sollten Sie bereits einen Antrag im vorangegangenen Soforthilfeprogramm des Landes gestellt haben, können Sie zusätzlich einen Antrag für die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ bei der NBank stellen. Sollte die vorherige Landesförderung bereits bewilligt worden sein bzw. zwischenzeitlich bewilligt werden, so wird diese angerechnet bzw. verrechnet.


Warten Sie nicht, bis Sie von der NBank angeschrieben werden!


Ein weiterer wichtiger Hinweis:
Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich an die E-Mail antrag@soforthilfe.nbank.de
Die NBank kann keine Anträge bearbeiten, die Sie über andere Kanäle senden oder an die NBank herantragen. Weder per Post noch an andere Ihnen bekannte E-Mailadressen der NBank.