Regelungen zur Fahrzeugstilllegung

Ein Unterstützungsangebot Ihrer R+V-Versicherung

Sie können aufgrund der aktuellen Situation Ihre Fahrzeuge nicht mehr nutzen, diese aber auch nicht abmelden, weil Zulassungsstellen geschlossen sind?

Unser Verbundpartner, die R+V-Versicherung, lässt Sie als Kunde auch in dieser Zeit nicht allein.

Ab dem Tag der Meldung bei der R+V bietet diese

  • eine beitragsfreie Ruheversicherung-
  • ohne amtliche Stilllegung
  • ab 14 Tage bis maximal zum 30.04.2020

an. Diese gilt für Busse, Taxen, Personenmietwagen und Nutzfahrzeuge.
 
Ihr betreuender R+V-Berater braucht dafür eine Übersicht - gern als Excel-Tabelle - mit Nennung:

  • des amtlichen Kennzeichen,
  • der Versicherungsscheinnummern je betroffenem Fahrzeug und
  • den gewünschten Zeitraum (mind. 14 Tage und max. bis 30.04.2020).

Bitte beachten Sie, dass diese Fahrzeuge nicht bewegt werden dürfen und in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abzustellen sind.

Die durch die beitragsfreie Ruheversicherung entstehenden Guthaben erhalten Sie bei Wiederinkraftsetzung des jeweiligen einzelnen Vertrages verrechnet.
 
Bitte geben Sie der R+V rechtzeitig vorher Bescheid, wenn Sie (vor dem vereinbartem Ablauf der beantragten Ruheversicherung) Ihre Fahrzeuge wieder benötigen. Die Verträge werden dann zum Datum der Meldung wieder in Kraft gesetzt. Die Fahrzeuge können anschließend wieder zum vollen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnehmen.
 
Bleiben Sie gesund.

Für Fragen stehen Ihnen Ihr R+V-Berater oder Ihr persönlicher Kundenberater natürlich gern zur Verfügung.